Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 01.01.2018 in Kraft und zielt darauf ab, in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen durch ergänzende Fördermaßnahmen, z.B.
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Neue Steueranreize für AG-finanzierte bAV
Erhöhung Förderrahmen von 4% auf 8% BBG
Weitergabe der Sozialangaben-Ersparnis bei Entgeltumwandlung
Opting-Out für Tarifverträge
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