Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer


Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist das Gesetz, in dem die wesentlichen arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung kodifiziert sind.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Schwerpunkt-Themen:

  Regelungen zur Unverfallbarkeit
  Regelungen zu Übertragungsansprüchen
  und zum Insolvenzschutz von Arbeitnehmern


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 01.01.2018 in Kraft und zielt darauf ab, in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen durch ergänzende Fördermaßnahmen, z.B.

  • Neue Steueranreize für AG-finanzierte bAV
  • Erhöhung Förderrahmen von 4% auf 8% BBG
  • Weitergabe der Sozialangaben-Ersparnis bei Entgeltumwandlung
  • Opting-Out für Tarifverträge
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