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Wir helfen bei der Umsetzung! Versorgungsausgleich

Unsere Dienstleistungen:
 

  • Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
  • Ausfüllen des vom Familiengericht angeforderten Fragebogens
  • Hilfe bei der Umsetzung des familiengerichtlichen Beschlusses
  • Unterstützung bei der Einrichtung des neuen Anrechts

Das Versorgungsausgleichsgesetz

(VersAusglG)

Durch das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte ein eigenes Anrecht im Versorgungssystem des Ausgleichspflichtigen und nimmt an den Chancen und Risiken der jeweiligen Versorgung und deren künftiger Wertentwicklung teil.
Die privaten und die betrieblichen Versorgungsträger sind verpflichtet, nicht nur die im Rahmen des laufenden Scheidungsverfahrens notwendigen Berechnungen des Ehezeitanteils und des Ausgleichswertes durchzuführen, sondern diese auch verständlich darzustellen, einschließlich der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen und Regelungen.

Teilung der Anrechte im Versorgungsausgleich

Was versteht man unter einer internen Teilung?

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält einen direkten Anspruch gegenüber dem jeweiligen Versorgungsträger, das Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten wird entsprechend gekürzt. In der betrieblichen Altersversorgung erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte/Lebenspartner die versorgungsrechtliche Stellung eines aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Mitarbeiters.

Das neue Anrecht muss lebenslang verwaltet werden und eventuell müssen PSV-Beiträge abgeführt werden. Für Arbeitnehmerzusagen sind Rentenanpassungen gemäß § 16 BetrAVG zu berücksichtigen.
Die interne Teilung führt zu einer Aufnahme „betriebsfremder Risiken“.

Was versteht man unter einer externen Teilung?

Bei der externen Teilung erfolgt die Teilung nicht beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten, sondern extern durch Zahlung des Ausgleichswertes an einen anderen Versorgungsträger. Wie bei der internen Teilung werden auch hier die Versorgungsanrechte des ausgleichspflichtigen Ehegatten entsprechend gekürzt.

Die externe Teilung führt zu einem schuldbefreienden Transfer des Anrechts und belastet zukünftig nicht die Verwaltungssysteme des Versorgungsträgers. Jedoch müssen liquide Mittel für die Zahlung des Ausgleichswertes an einen externen Versorgungsträger zur Verfügung stehen.

Die Bedeutung der Teilungsordnung

Die Einzelheiten der Teilung sollte der Versorgungsträger in einer Teilungsordnung regeln.
Eine solche Teilungsordnung hat aus Sicht des Versorgungsträgers eine Reihe von Vorteilen:

  • Gestaltungsmöglichkeit
  • Kostenvorteile durch einheitliche Bearbeitung von Versorgungsausgleichsfällen
  • Gleichbehandlung der Mitarbeiter sicherstellen
  • Beschränkung des Risikoschutzes auf eine reine Altersversorgung
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Was sind Teilungskosten des Versorgungsträgers?

Gemäß § 14 VersAusglG können diese Kosten u.a. im Rahmen einer internen Teilung in Ansatz gebracht werden:

  Kosten für die Einrichtung eines neuen Anrechts 
  Kosten für die Kürzung des bestehenden Anrechts 

Die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK)

Wenn bei der externen Teilung die ausgleichsberechtigte Person keinen Versorgungsträger hat oder findet, kann die Teilung einer betrieblichen Versorgung über die Versorgungsausgleichskasse stattfinden.
Die VAUSK ist eine Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG).  

Die Tarife sind

  reine Unisex-Rententarife
  können nicht mit eigenen Beitragen fortgeführt werden
  werden ohne Abschluss- und Vertriebskosten kalkuliert