Soll die Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder bei Erreichen des Pensionsalters abgefunden werden, stellt sich in natürlicher Weise die Frage nach der Höhe der Kapitalabfindung und nach den steuerlichen Auswirkungen.
Die Abfindung ist dienst-/zivilrechtlich weitgehend unproblematisch.
Steuerrechtlich sollte die Abfindung betrieblich veranlasst sein und dem Fremdvergleich standhalten, um eine verdeckte Gewinnausschüttung und eine verdeckte Einlage zu vermeiden.