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Nutzen Sie unsere Bratungskompetenz! (Teil-) Verzicht auf eine GGF-Zusage

Unsere Dienstleistungen
 

  • Ermittlung des erdienten Teils der Zusage
  • Entwurf einer entsprechenden Änderungszusage
  • Darstellung der bilanziellen Auswirkung 

Kapitalgesellschaften kommen bei der Analyse von erteilten Versorgungszusagen häufig zu dem Ergebnis, dass das ursprünglich festgelegte Versorgungsniveau aus heutiger Sicht nicht mehr finanzierbar ist. Gründe können z.B. Veränderungen am Kapitalmarkt oder eine wirtschaftliche Notlage des Unternehmens sein.
  
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer deshalb auf Teile seiner Pensionszusage, hat dies i.d.R. die Einstufung als verdeckte Einlage mit einem steuerlichen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer zur Folge.

Eine Lösung ohne steuerliche Auswirkung beim Gesellschafter-Geschäftsführer kann jedoch in vielen Fällen durch die geeignete Gestaltung erreicht werden, wenn ein Teilverzicht auf bestehende Versorgungsanwartschaften frühzeitig mit einer einvernehmlichen Herabsetzung  - deutlich vor Erreichen der Altersgrenze - ausgeübt wird.

Hier unterstützen wir Ihre Firma mit der erforderlichen Beratungskompetenz.