Gutachten für Jubiläumsverpflichtungen
Rückstellungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Unternehmen können Ihren Mitarbeitern bei Erreichen bestimmter Dienstjahre Sonderzahlungen zusagen. Sie gehen damit eine Verbindlichkeit ein, für die dann mit steuerlicher Wirkung unter bestimmten Voraussetzungen (gemäß BMF Schreiben vom 08.12.2008) Jubiläumsrückstellungen zu bilden sind.