Gutachten für Jubiläumsverpflichtungen

Rückstellungen anlässlich eines Dienstjubiläums

Unternehmen können Ihren Mitarbeitern bei Erreichen bestimmter Dienstjahre Sonderzahlungen zusagen. Sie gehen damit eine Verbindlichkeit ein, für die dann mit steuerlicher Wirkung unter bestimmten Voraussetzungen (gemäß BMF Schreiben vom 08.12.2008) Jubiläumsrückstellungen zu bilden sind.

Unsere Gutachten zur Ermittlung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen enthalten folgende Werte:

  • Rückstellung für die Steuerbilanz gemäß § 5 Abs. 4 EStG und § 52 Abs. 6 EStG
  • Erfüllungsbetrag für die Handelsbilanz gemäß §253 HGB 
  • Ausweis von Zins- und Personalaufwand
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