Die Altersteilzeitleistungen beruhen auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes.
In einer Altersteilzeit-Vereinbarung wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt wird und neben dem geminderten Arbeitsentgelt einen vom Arbeitgeber zu leistenden Aufstockungsbetrag erhält.