Gutachten für Altersteilzeitverpflichtungen

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Die Altersteilzeitleistungen beruhen auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes.

In einer Altersteilzeit-Vereinbarung wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt wird und neben dem geminderten Arbeitsentgelt einen vom Arbeitgeber zu leistenden Aufstockungsbetrag erhält.

Unsere Altersteilzeit-Gutachten beinhalten

  • Rückstellungen im  Blockmodell  für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase  für die Steuerbilanz
  • Rückstellungen für Erfüllungsrückstand und Aufstockungsbeträge für die Handelsbilanz sowie
  • Ausweis von Zins- und Personalaufwand