Versorgungsordnung


Auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Versorgungsordnung

Vermeidung von Haftungsrisiken und finanziellen Nachteilen

Insbesondere bei der Versorgung mehrerer Arbeitnehmer nach kollektiven Grundsätzen bringt die Erstellung einer ergänzenden Versorgungsordnung in allen Durchführungswegen der bAV zusätzliche Rechtssicherheit und Vorteile für beide Parteien.

Die Haftungsrisiken des Arbeitgebers werden begrenzt

Um die Haftung des Arbeitgebers zu begrenzen, sollten in einer Versorgungszusage alle wichtigen Punkte geregelt werden.
Dazu gehören unter anderem:

  • welche Mitarbeiter eine Versorgungszusage bekommen
  • die Zusage- und Leistungsart einschließlich der Beitrags- und Leistungshöhe
  • wann die Zusage unverfallbar ist und
  • was beim Ausscheiden der Mitarbeiter mit den Versorgungsansprüchen geschieht.

Zum Beispiel sollte die Beitragszahlung in entgeltlosen Zeiten, wie bei Wegfall der Lohnfortzahlung oder Elternzeit, klar geregelt werden.

Zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge mehr, entfällt auch ein eventueller Berufsunfähigkeits-Schutz. 

Zur Vermeidung einer möglichen Haftung sollte in der Versorgungsordnung nicht der Hinweis fehlen, dass die Mitarbeiter durch eigene Beiträge den Schutz aufrechterhalten können.

Der finanzielle Rahmen wird genau abgesteckt

In einer Versorgungsordnung sollte der finanzielle Rahmen genau festgelegt werden. Dazu gehört, welche Aufwendungen der Arbeitgeber trägt und wie viel Entgelt der Arbeitnehmer umwandeln kann. So kann der Arbeitgeber die Höhe seiner Belastung exakt festlegen. Ohne Versorgungsordnung könnten Missverständnisse zu einer ungewollten Mehrbelastung führen.

Beispiel:
Ein Arbeitgeber trägt bereits die Beiträge zu einer Direktversicherung nach § 40 b EStG. Er gibt nun jedem Mitarbeiter eine neue Direktversicherungszusage nach § 3 Nr. 63 EStG. Ob  und wie die Beiträge der alten Versicherung nach § 40 b EStG auf die neue Zusage angerechnet werden, wird in der Versorgungszusage festgelegt.

Die betriebliche Altersversorgung wird für Mitarbeiter transparent

Durch eine klar formulierte Versorgungsordnung wird die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter transparent.
Zusätzlich zu den Versicherungsunterlagen erhalten sie die Versorgungsordnung, in der die  Vorteile aufgeführt sind. So wird die bAV zusätzlich aufgewertet. Mit einer Versorgungszusage können auch Vorurteile wie „Wenn ich das Unternehmen verlasse, ist das Geld weg!“ ausgeräumt werden. Denn mit der Versorgungszusage werden alle wichtigen Fragestellungen – vom Beginn der Zusage, der Beendigung / dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses und dem Versorgungsfall – klar und verständlich geregelt.

Hinweis: Der Arbeitgeber ist aus dem Nachweisgesetz verpflichtet, den Inhalt der Zusagen schriftlich nachzuweisen. Schon deshalb ist eine Versorgungsordnung sehr zu empfehlen.