- eine uns von Ihnen per E-Mail zugesandte Anfrage
- ein Telefonat, in dem Sie uns die Beantwortung dieses konkreten Vorgangs per E-Mail gestattet haben
- einen Brief, wenn Sie uns darin ausdrücklich um die Antwort per E-Mail gebeten haben
Sollten Sie bei einer Anfrage per E-Mail keine Rückantwort auf diesem Weg wünschen, so weisen Sie uns bitte in Ihrer E-Mail kurz darauf hin.
Beim Versand von E-Mails besteht aufgrund einer evtl. nicht durchgehenden Verschlüsselung auf dem Transportweg von Ihrem Provider zu Ihnen von Dritten das Risiko, dass die E-Mail – wie eine Postkarte – abgefangen, gelesen und/oder verändert werden kann. Aufgrund dieses Risikos werden wir Ihnen auch niemals E-Mails in Bezug auf Personenversicherungen (Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung), Gesundheitsdaten und/oder Daten, die nach § 203 StGB durch eine Schweigepflicht geschützt sind, derart unverschlüsselt zukommen lassen.
Hiermit möchten wir Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, durch den Einsatz eines anderen Providers eine Transportverschlüsselung für Ihre E-Mail auf dem Weg durch das Internet zu erhalten bzw. mit AXA über den Austausch digitaler Zertifikate eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzurichten.