Detail - Informationen zum Infoletter |
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Oktober 2015 |
Sozialversicherung |
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 Nachfolgend erhalten Sie die Übersicht der vorläufigen Rechengrößen und Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2016. Mehr.... |
Bilanzrecht |
Neues BMF-Schreiben zum Auslagern von Pensionszusagen auf Pensionsfonds Pensionszusagen können auf Pensionsfonds übertragen werden. Der große Vorteil dabei ist, dass die Rückstellungen aus der Bilanz entfernt werden und dass in Höhe der aufgelösten Rückstellung der Beitrag für den Pensionsfonds bis zur Höhe der erdienten Anwartschaften im Jahr der Übertragung als Betriebsausgabe absetzbar ist. Ein überbleibender Beitrag kann gleichmäßig verteilt über die kommenden 10 Jahre lang als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Der noch nicht erdiente Teil wird in der Regel auf eine Unterstützungskasse übertragen, weil der steuerbegünstigte Rahmen der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG zur Ausfinanzierung der Verpflichtung nicht ausreicht. Das Bundesfinanzministerium hat in einem BMF-Schreiben vom 10.07.2015 (IV – C 6 – S 2144/07/10003) die Voraussetzungen und Bedingungen zur Berechnung des erdienten Teils der Pensionszusage und der aufzulösenden Rückstellung konkretisiert. Dabei wurden zum Teil die Möglichkeiten eingeengt. Mehr.... |
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Versorgungsausgleich |
Pauschalierte Teilungskosten im Versorgungsausgleich Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 18.03.2015 (XII ZB 74/12) bringt Klarheit bei der pauschalen Kalkulation interner Teilungskosten. Mehr... |
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Bilanzrecht |
Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz In unserem Infoletter vom Juli 2015 hatten wir über die weitere Entwicklung des Rechnungszinses für die Bewertung von Pensions-Verpflichtungen im HGB-Abschluss berichtet (31.12.2015: 3,87% 31.12.2016: 3,32% 31.12.2017: 2,93% 31.12.2018: 2,50%) In diesem Zusammenhang hatten wir auch über Überlegungen zur Änderung der Vorschriften zur Zinsermittlung informiert, um die Belastungen für die Unternehmen zu vermindern. Aktuell ist noch keine Neuregelung beschlossen worden; jedoch hat der Bundesrat bei seinen Beratungen zur EU-Mobilitätsrichtlinie die Bundesregierung noch einmal beauftragt, eine Neuregelung zur Minderung der Auswirkungen der zu erwartenden erheblichen Zinssenkung herbei zu führen. Hier wurde auch noch einmal explizit der Zinssatz für die Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gemäß §6a EStG (6 %) angesprochen. Ob und wenn ja wie schnell eine Änderung herbeigeführt wird, bleibt abzuwarten. Die nächste Lesung des Gesetzes zur EU-Mobilitätsrichtlinie findet am 20.11. statt. |
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Juli 2015 |
Insolvenzsicherung |
PSV-Beitrag für 2015 voraussichtlich etwa 3 ‰ Bei seiner jährlichen Mitgliederversammlung am 30. Juni 2015 hat der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV) erklärt, dass die Schadenentwicklung insgesamt ungünstiger als im Vorjahr verläuft. Die Anzahl der Insolvenzen ist zwar gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken, aber das den PSVaG betreffende Schadenvolumen ist deutlich gestiegen. Auf Basis der aktuellen Schadenentwicklung würde sich ein Beitragssatz von etwa 3 ‰ ergeben (im Vorjahr 1,3 ‰). Der Satz läge daher in der Größenordnung des langjährigen Mittels der Beitragssätze. Der Beitragssatz für 2015 wird Anfang November verbindlich festgelegt. |
Versorgungsausgleich |
BGH-Beschluss vom 25.02.2015 zum Versorgungsausgleich: der Kompensationszuschlag bei der internen Teilung eines Anrechts Nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG kann der Versorgungsträger bei einer internen Teilung des Anrechts den Risikoschutz für den Ausgleichsberechtigten auf eine reine Altersversorgung beschränken, wenn er für das nicht abgesicherte Risiko einen zusätzlichen Ausgleich bei der Altersversorgung schafft, die sogenannte Kompensation. Offen war bisher, wie diese Kompensation geregelt und berechnet werden soll und ob eine Teilungsordnung bereits konkret die angewandten Umrechnungsgrundlagen benennen muss. Der Beschluss des BGHs vom 25.02.2015 (XII ZB 364/14) gibt nun klare und pragmatische Vorgaben. Mehr.... |
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Bilanzrecht |
Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz - Prognostizierte Zinsentwicklung in der anhaltenden Niedrigzinsphase - Der für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen maßgebliche Zinssatz in der deutschen Handelsbilanz hat sich in den letzten beiden Jahren deutlich verringert. Zwar wird ein siebenjähriger Durchschnitt zur Rechnungszinsermittlung verwendet, der für einen Glättungseffekt sorgt, aber dennoch muss mit einem weiter beschleunigten Absinken in 2015 und 2016 gerechnet werden Da mittlerweile viele Unternehmen insbesondere durch den Abschluss 31.12.2014 die erheblichen Belastungen in den Folgejahren als Problem erkannt haben, gibt es Diskussionen in Fachkreisen zu einer Anpassung der Bilanzierungsvorschriften. Zwischenzeitlich wurde das Thema bereits im Bundestag behandelt und es ist damit zu rechnen, dass eine Änderung der Bewertungsvorschriften in der Handelsbilanz im Herbst herbeigeführt wird. Die Tendenz geht laut Fachkreisen (Quelle: aba) dahin, dass der 7-Jahres-Durchschnitt bei der Zinsermittlung durch einen 12-Jahres-Durchschnitt ersetzt werden soll. Das bedeutet eine deutlichere Glättung der Zinskurve und dadurch konkret ein langsameres Absinken des Zinssatzes ab 2015. Mehr... |
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April 2015 |
Steuerrecht |
Steuerliche Anerkennung einer ersetzenden Zusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ohne Einhaltung der Probezeit ist fraglich Mit den Versorgungszusagen an einen GGF soll eine angemessene Altersversorgung sichergestellt werden. Für die steuerliche Anerkennung der Versorgungszusage muss eine Probezeit von in der Regel 2 bis 3 Jahren eingehalten werden. Das gilt für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Zusagen. |
Steuerrecht |
BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Gruppenunterstützungskassen (BFH 26.11.2014- I-R 37/13) Bei sogenannten Gruppenunterstützungskassen wird von einem Versorgungsträger auch für nicht im Firmenverbund bestehende Unternehmen eine Versorgung über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse angeboten. Typischerweise erfolgt dies in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen, deren Leistungsversprechen sich auf die Leistungen von Rückdeckungsversicherungen bezieht. Bei einer Gruppenunterstützungskasse stellt sich grundsätzlich die Frage, in wie weit die steuerlichen Vorschriften gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG auf die gesamte Unterstützungskasse (unsegmentiert) anzuwenden sind oder nur auf den Teil (“das Segment“), welcher einem einzelnen Trägerunternehmen zuzuordnen ist. Herrschende Meinung ohne höchstrichterliche Bestätigung war auch bisher schon, dass eine unsegmentierte Betrachtung vorzunehmen ist. Dies hat der BFH nun in seinem Urteil vom 26.11.2014 bestätigt. |
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Januar 2015 |
Bilanzrecht |
Rechnungszins Pensionsrückstellungen 31.12.2014 Der Rechnungszins für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB liegt zum 31.12.2014 bei 4,53% (bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren) Abweichend davon ist es gemäß IDW RS HFA 30 Rdnr. 65 zulässig, bei einer kürzeren Laufzeit der Verpflichtungen, z.B. bei Altersteilzeitverpflichtungen, bei der Bestimmung des Rechnungszinses auch von einer kürzeren Restlaufzeit auszugehen. So beträgt bspw. der Zins bei einer Laufzeit von 6 Jahren 3,62% und bei 3 Jahren 3,07% per 31.12.2014. |
Steuerrecht |
Pensionszusagen in der GGF-Versorgung: Zehnjähriger Erdienungszeitraum gilt auch bei Entgeltumwandlung Schon länger währt die Diskussion, ob der Erdienungszeitraum von 10 Jahren bei Pensionszusagen auch im Falle einer Entgeltumwandlung bei der GGF-Versorgung anzuwenden ist. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD Niedersachsen, 15.8.2014, S 2742-259-St 241), hat sich dazu nun in einem Erlass eindeutig geäußert: Der Erdienungszeitraum gilt auch bei Entgeltumwandlungen. Als Begründung dient einschlägige BFH-Rechtsprechung und die Rechtsauffassung des BMF, die nicht zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Zusage unterscheidet. Mehr..... |
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Insolvenzrecht | Beitragssatz des PSVaG für 2014 sinkt erneut Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2014 auf 1,3 ‰ (Vorjahr 1,7 ‰) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr erneut einen niedrigeren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr. Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2014 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 320 Mrd. € addieren. Der niedrigere Beitrag resultiert daraus, dass gegenüber dem Vorjahr weniger Insolvenzen ein-getreten und größere Schäden ausgeblieben sind. Zudem war eine deutlich niedrigere Anzahl von Versorgungsberechtigten zu sichern. Der für das Jahr 2014 festgelegte Beitragssatz liegt wiederum deutlich unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 3,0 ‰. |
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Steuerrecht |
Entwurf BMF-Schreiben zur Auslagerung auf einen Pensionsfonds Für den Betriebsausgabenabzug des Einmalbeitrags an den Pensionsfonds für den Past Service im Jahr der Übertragung ist die aufzulösende Rückstellung maßgeblich. Hier war bisher strittig, ob die volle bisher in der Steuerbilanz gebildete Rückstellung maßgeblich ist oder nur der Teil der Rückstellung entsprechend dem Anteil des Past Service. Mehr..... |