Häufig ergibt sich die Anforderung, eine bestehende Pensionszusage so umzugestalten, dass eine Bilanzberührung für die Zukunft entfällt. Dies kann aus sehr unterschiedlichen Gründen erfolgen: anzutreffen sind hier finanzwirtschaftliche und bilanzpolitische Überlegungen ebenso wie Fragestellungen einer möglichen Nachfolgeregelung für das Unternehmen bzw. Überlegungen zu einer möglichen Unternehmensliquidation.
Durch eine Auslagerung auf z.B.
- eine rückgedeckte Unterstützungskasse
- einen Pensionsfonds
- eine Kombination aus Unterstützungskasse (Future Service) und Pensionsfonds (Past Service)
- eine Liquidationsdirektversicherung
kann in vielen Fällen das gewünschte Ergebnis erreicht werden.
Um diese zukunftsfähig zu gestalten, unterstützen wir die Firmen mit der erforderlichen Beratungskompetenz.
Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!