Bei bestehenden Versorgungswerken sind regelmäßig Auskünfte gegenüber einzelnen Versorgungsberechtigten zu erteilen. Hier unterstützen wir durch entsprechende Berechnungen und Bescheinigungen und ersparen Ihnen somit erheblichen Zeit-und Verwaltungsaufwand.
- Unverfallbarkeitsbescheinigungen
- Erfüllung der (vertraglichen bzw. gesetzlichen) Unverfallbarkeitsfristen
- Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft
- Nachvollziehbare Herleitung der Berechnung
- Bescheinigungen im Versorgungsfall
- einer (vorgezogenen) Altersleistung, Invaliditäts-oder Todesfallleistung
- Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen
- Höhe des Leistungsanspruchs
- ggf. Anrechnung sonstiger Leistungen (insb. der gesetzlichen Rentenversicherung)
- Nachvollziehbare Herleitung der Berechnung
- Auskünfte zum Versorgungsausgleich
- Erstellung von Auskünften für das Familiengericht
- Berechnung des Ehezeitanteils
- Berechnung des Ausgleichswertes
- Berechnung des (korrespondierenden) Kapitalwertes
- Leistungsbescheinigungen nach Teilung der Anrechte für die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person
- Ermittlung des (korrespondierenden) Kapitalwertes bei einer externer Teilung
- Bescheinigungen zur Rentenanpassung
- Ermittlung der Rentenhöhe auf Basis des Anpassungsturnus
- Ermittlung und Anwendung der Anpassungs-Bezugsgrößen (z.B. Verbraucherpreisindex)
- Ermittlung von Kapitalleistungen aus einem Kapitalwahlrecht
- Berechnung der Kapitalleistung aus einem Rentenanspruch gemäß den Regeln der Versorgungsordnung
- Ermittlung von Abfindungsbeträgen
- Prüfung der Zulässigkeit der Abfindung (vertraglich / gesetzlich)
- Berechnung des Abfindungsbetrages gemäß den gewählten Rechnungsgrundlagen
- Ermittlung eines wertgleichen Übertragungsbetrages
- bei Wechsel in oder aus einem Unternehmen
- innerhalb von Konzerngesellschaften
Sie haben noch Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!