Um die Haftung des Arbeitgebers zu begrenzen, sollten in einer Versorgungszusage alle wichtigen Punkte geregelt werden.
Dazu gehören unter anderem
- welche Mitarbeiter eine Versorgungszusage bekommen,
- die Zusage- und Leistungsart einschließlich der Beitrags- und Leistungshöhe,
- wann die Zusage unverfallbar ist und
- was beim Ausscheiden der Mitarbeiter mit den Versorgungsansprüchen geschieht.
Zum Beispiel sollte die Beitragszahlung in entgeltlosen Zeiten, wie bei Wegfall der Lohnfortzahlung oder Elternzeit klar geregelt sein. Zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge mehr, entfällt auch ein eventueller Berufsunfähigkeits-Schutz. Zur Vermeidung einer möglichen Haftung sollte in der Versorgungsordnung nicht der Hinweis fehlen, dass die Mitarbeiter in diesen Zeiten durch eigene Beiträge den Schutz aufrechterhalten können.