Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine sog. unmittelbare Versorgungszusage (auch Direktzusage genannt), die dem Arbeitnehmer im Regelfall einen direkten Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der zugesagten Versorgungsleistung einräumt.
Um die Bildung von Pensionsrückstellungen und deren Bilanzierung zu ermöglichen, müssen für bestehende Pensionszusagen jährlich versicherungsmathematische Bilanz-Gutachten erstellt werden. Deren Höhe ermittelt sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sowie nach den Regelungen im Steuer- und Handelsrecht.
Unsere Gutachten zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen enthalten folgende Werte:
- Teilwertberechnung für die Steuerbilanz gemäß § 6a EStG
- Kurztestat für den Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG) gemäß §§10,11 BetrAVG
- Erfüllungsbetrag für die Handelsbilanz gemäß §253 HGB
- Unterschiedsbetrag zum Vorjahr
- Zuführungsbetrag nach Art. 67 EGHGB / möglicher (Mindest-) Verteilungsbetrag
- Ausweis von Zins- und Personalaufwand
- Anzurechnendes Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs.2 HGB
- Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
Außerdem erstellen wir:
- Eröffnungs-, Zwischen,- und Schlussbilanzgutachten für die Steuer- und Handelsbilanz
- Stellungnahmen zu Betriebsprüfungsbeanstandungen bzgl. der Pensionsrückstellungen